Stand Januar 2025
Die everbay GmbH, Einsteinstr. 174, 81677 München, („everbay“) bietet digitale Lösungen für Personalsuche und Recruiting an. Die nachfolgenden AGB („Nutzungsbedingungen“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen everbay und ihren Kunden („Unternehmen“, „Besteller“).
§ 1 Art des Vertrags und Geltungsbereich
- everbay und Besteller schließen einen Kooperationsvertrag, bei dem es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB handelt. Die Nutzung des Angebots von everbay ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet.
- Ein Kooperationsvertrag kann entweder in Form von Abonnements (mit begrenztem oder unbegrenztem Leistungszeitraum) oder in Form von Kontingentverträgen geschlossen werden. Die konkrete Leistungsausgestaltung (insbesondere Pakete und Preise) ergibt sich aus dem individuellen Kooperationsvertrag.
- Ein Kooperationsvertrag zwischen everbay und Kunden kommt immer dann zustande, wenn Letztere ein Angebot von everbay annehmen, everbay beauftragen oder beide Parteien eine individuelle Vereinbarung treffen.
- Für das Vertragsverhältnis zwischen everbay und Kunden gelten ausschließlich diese AGB.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen beiden Parteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesem hier festgehaltenen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Sollten everbay und Kunden vor dem Inkrafttreten dieser AGB bereits individuelle Rahmenbedingungen abgeschlossen haben, behalten diese ihre Gültigkeit und besitzen Vorrang vor gegebenenfalls in diesen AGB festgelegten, anderslautenden Bestimmungen. Für Vertragsbereiche, die derlei individuelle Rahmenbedingungen nicht regeln, treten diese AGB mit Inkrafttreten vollwertig und gleichberechtigt neben die individuellen Rahmenbedingungen und besitzen als Erweiterung volle Gültigkeit. Ein Weiternutzen der Angebote von everbay gilt als Zustimmung zu dieser Erweiterung.
§ 2 Leistungsbeschreibung und -umfang
- Das Angebot von everbay beinhaltet verschiedene Recruiting-Lösungen. Kunden von everbay haben die Möglichkeit,
- über everbay Recruiting-Kampagnen („Kampagnen“) in sozialen Netzwerken, Medien und anderen digitalen Plattformen oder Diensten zu bestellen und durchführen zu lassen;
- Bewerber („Kandidaten“, „Leads“) mit den Produkten von everbay vor- und nachzuqualifizieren;
- Bewerber in digitale Recruiting-Prozesse einzubinden;
- über die Software, die everbay auf der Domain http://app.everbay.de (nachfolgend „Recruiting Hub“, „Plattform“, „App“) betreibt, Recruiting-Kampagnen, -prozesse und Bewerber zu managen.
- Das Angebot von everbay – Recruiting-Kampagnen, Qualifizierungen, Bewerbermanagement und Plattformnutzung – lässt sich in Gänze, in einzelnen Bestandteilen oder in Kombination einzelner Bestandteile nutzen.
- Recruiting-Kampagnen: dienen u.a., aber nicht ausschließlich der Verbreitung von performance-optimierten Stellenanzeigen und Bewerbungsfunnels auf Social-Media- und anderen digitalen Plattformen sowie der Generierung von Traffic auf oder Leads für ausgeschriebene Stellenanzeigen oder Karriereseiten. Dies geschieht u.a., aber nicht ausschließlich mittels Zielgruppen-Analyse, gezielten Targetings und Re-Targetings.
- Die Aussteuerung dieser Recruiting-Kampagnen erfolgt ausschließlich über die Accounts von everbay.
- Kunden können Recruiting-Kampagnen gemäß der vorgegebenen Produkte bestellen. Diese sind einsehbar unter http://everbay.de/produkte. Es steht everbay frei, Kunden ein höherwertiges Produkt zur Verfügung zu stellen als bestellt wurde. Dies geschieht, ohne dass Kunden dadurch Ansprüche für die Zukunft erwachsen. Die von everbay angebotenen Produkte können sich ändern, ohne dass es dazu einer Änderung dieser AGB bedarf.
- everbay ist bei der Durchführung dieser Kampagnen an die Nutzungsbedingungen der jeweilig genutzten Plattformen und Drittanbieter gebunden. Diese können sich ändern, ohne dass everbay Einfluss auf diese Änderungen und ihre Folgen hat oder über sie informiert wird, noch die eigenen Kunden darüber informieren muss. Sofern Mechanismen, Vorschriften, Ausfälle oder Fehlfunktionen dieser Plattformen und Drittanbieter unvorhergesehene Auswirkungen auf die Kampagnen von everbay haben, etwa, aber nicht ausschließlich Verzögerungen, veränderte Targetierungsmöglichkeiten, ausbleibende Aktivierungen und ausbleibende oder zurückgezogene Freigaben, ist everbay für diese Umstände nicht haftbar zu machen.
- everbay wird sich bei der Gestaltung der Recruiting-Kampagnen bemühen, die Vorgaben der Kunden bestmöglich umzusetzen, ist aber nicht nur an Vorgaben der jeweiligen Plattformen gebunden, auf denen die Kampagnen ausgespielt werden sollen, sondern auch an die der eigenen für die Recruiting-Kampagnen verwendeten Templates. everbay wird Kunden Kampagnen vor der Veröffentlichung („Live-Schaltung“, „Go-Live“) zur Freigabe zukommen lassen (Entwurf), sofern es sich nicht um bereits freigegebene Kampagnen handelt. Kunden von everbay werden anschließend innerhalb von zehn (10) Werktagen die Freigabe schriftlich erteilen oder Änderungswünsche an der Gestaltung der Kampagnen schriftlich und konsolidiert (in Gänze und nicht teilweise) mitteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Erstellung der Stellenanzeige als freigegeben. Sofern nicht durch Produkt- oder Preisgestaltung ohnehin vorgegeben, behält es sich everbay vor, nach einer zweiten Freigaberunde, einen dritten und jeden folgenden Entwurf mit zusätzlichen 190,00 EUR zuzüglich geltender Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Diese Berechnung muss im Vorfeld und mit der Übergabe des letzten inkludierten Entwurfs schriftlich kommuniziert werden.
- Inhaltliche Änderungen an Kampagnen, die von Kunden nach erfolgter Freigabe gewünscht werden, wird everbay nur vornehmen, wenn dies technisch möglich und inhaltlich zumutbar ist. everbay behält es sich vor, in diesen Fällen eine Aufwandspauschale in Höhe von 190,00 EUR zuzüglich geltender Umsatzsteuer zu berechnen. Änderungswünschen, die wesentliche Änderungen des gesuchten Profils darstellen, wird everbay nicht entsprechen. In diesen Fällen muss das Unternehmen eine neue Recruiting-Kampagne beauftragen.
- everbay ist berechtigt, auch freigegebene Kampagnen eigenständig und ohne Rücksprache mit Kunden zu modifizieren, solange diese Änderungen Ziele, Inhalte und Botschaften dieser Kampagnen nicht grundlegend verändern, neu positionieren oder entstellen. Diese Änderungen sind nur dann zulässig, wenn sie aus der Absicht heraus entstehen, die Performance der Kampagnen zu verbessern, und können Änderungen an Texten, Bildern, Text-Bild-Kombinationen, Targetierungs– und anderen Einstellungen beinhalten, nicht aber an den von Kunden gewünschten Qualifizierungsrichtlinien.
- Recruiting-Kampagnen werden für einen bestimmten Zeitraum beauftragt, der in der Regel 30 Tage („1 Monat“) oder ein Vielfaches davon beträgt.
- Kampagnen besitzen je nach Art (Traffic oder Lead), Anzahl gewünschter Plattformen, Schwierigkeit des gesuchten Profils und der Beschaffenheit der gewünschten Ausspielorte und zusätzlicher Features Mindestbudgets. Diese sind dem aktuellen Preisblatt zu entnehmen, auf http://everbay.de/produkte einsehbar oder direkt beim everbay Kundenservice unter service@everbay.de zu erfragen. Sie können sich ändern, ohne dass es dazu einer Anpassung dieser AGB bedarf.
- Kunden können Kampagnen vor dem angesetzten Ende beenden. Dazu reicht eine formlose schriftliche Mitteilung an service@everbay.de. Die Kampagne wird dann zum nächsten Werktag von everbay beendet. Unter Umständen haben Kunden das Recht, bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufgebrauchtes Budget für andere Kampagnen zu verwenden; dies ist abhängig von der Art der Recruiting-Kampagne und in den Spezifikationen ebendieser vermerkt. Andernfalls verfällt verbleibendes Restbudget ersatzlos. Das gegebenenfalls verbleibende Restbudget ergibt sich, wenn das beauftragte Kampagnenbudget durch die Zahl der beauftragten Tage der Kampagne (1 Monat = 30 Tage) dividiert und dieses Ergebnis mit der Zahl der noch verbleibenden Tage des ursprünglich beauftragten Kampagnenzeitraums multipliziert wird. (Zur Klarstellung: Für eine 30-tägige Kampagne mit einem Budget von 10.000,00 EUR, die 3 Tage vor Auslaufen beendet wird, ergibt sich ein Restbudget 1.000,00 EUR.) Restbudget aus Kampagnen kann nicht ausgezahlt, sondern nur im Rahmen zukünftiger Kampagnen verwendet werden. Es ist nur dann möglich, mit Restbudget eine neue Recruiting-Kampagne zu beauftragen, wenn das Restbudget mindestens dem Mindestbudget der neuen gewünschten Kampagne entspricht. Liegt es darunter, so ist die Differenz bis zum Erreichen des Mindestbudgets zusätzlich zu beauftragen. Es ist nicht möglich, Restbudget aus einer Kampagne zu erhalten, die bereits selbst mit Restbudget ausgestattet worden ist. Wird eine solche Kampagne vor ihrem eigentlichen Ende beendet, verfällt das Restbudget. Es ist ferner nicht möglich, Restbudget aus mehreren Kampagnen zusammenzulegen, um das Mindestbudget einer neuen Recruiting-Kampagne zu erreichen. Restbudget ist 12 Monate nach Entstehung verfügbar, mit Ablauf dieser Frist verfällt es.
- everbay ist für die Durchführung der Recruiting-Kampagnen verantwortlich, ausdrücklich aber nicht für die Anzahl der aus ihnen resultierenden Bewerbungen oder Einstellungen.
- everbay monitort Recruiting-Kampagnen regelmäßig und wird beleidigende, rassistische, sexistische oder User-Kommentar, die unangemessen oder dazu geneigt sind, Kunden in ein schlechtes Licht zu rücken, löschen oder verbergen, ohne dass dies mit Kunden abgesprochen werden muss. Kunden sind sich allerdings darüber bewusst, dass eine lückenlose, fortlaufende bzw. andauernde Moderation nicht möglich ist und everbay nicht in Echtzeit monitoren kann und insofern ein entsprechender Zeitraum zwischen Veröffentlichung fraglicher User-Kommentare und ihrer Löschung/Verbergung vergehen kann. everbay weist ausdrücklich darauf hin, dass Kunden keine Garantie über einen Zeitraum gegeben wird, in dem eine Moderation ihrer Kampagnen zu erfolgen hätte. Kunden steht es frei, everbay auf Kommentare aufmerksam zu machen, die diese gelöscht/verborgen haben wollen. everbay kann für User-Feedback und anderes User-Engagement nicht verantwortlich gemacht werden, auch nicht für im Einzelfall erfolgte bzw. nicht erfolgte Moderation, und auch nicht für Beurteilungen von User-Kommentaren, die den Beurteilungen von Kunden nicht entsprechen.
- Qualifizierungen: sind Maßnahmen, die Bewerber auf Stellenanzeigen der Kunden von everbay mit zusätzlichen Informationen anreichern.
- Darunter sind u.a., aber nicht ausschließlich Bewerbungsfunnels, Chatbots, Telefonate oder KI-Systeme zu verstehen, die nach Vorgaben der Kunden Bewerberprofile erstellen, ergänzen, abändern und diese Bewerberprofile Kunden zur Verfügung stellen.
- Die Leads, die everbay anreichert, können, müssen aber nicht durch das Angebot von everbay generiert worden sein, sondern können everbay von Kunden zwecks Anreicherung übermittelt werden.
- Qualifizierungen können entweder als Bestandteile einer Recruiting-Kampagne auftreten und sind damit Leistungen, die nur während der Laufzeit dieser Recruiting-Kampagne abgerufen werden können, oder fortlaufende Abonnements, die unabhängig von bei everbay bestellten Recruiting-Kampagnen aktiv sind.
- everbay ist nicht verantwortlich für fehlerhafte, unvollständige oder wiederholte Bewerbungen.
- everbay lehnt eine Qualifizierung von Leads, die nicht dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entsprechen, ab und wird eine solche auch nicht durchführen.
- Bewerbermanagement: meint das Einbinden oder Übertragen von Bewerbern in digitale Recruiting-Prozesse, die vom Generieren der Leads bis zur Einstellung und darüber hinaus reichen können und mittels derer Verlauf und Status von Bewerbungen dokumentiert und gemanagt werden. Ebenso fällt darunter Bewerber-Kommunikation und die Übermittlung von Leads mittels Schnittstellen (APIs) in Bewerbermanagementsysteme oder ähnlichem.
- Werden für diese Prozesse Schnittstellen genutzt, so sind Kunden für das fortlaufende reibungslose Funktionieren ihrer Seite der Schnittstellen verantwortlich. everbay ist ausdrücklich nicht für fehlerhafte oder unterbleibende Datenübertragung verantwortlich, die aufgrund abgeschalteter oder veränderter Schnittstellen, Feeds und der mit ihnen verbundenen Systeme entstehen. Dies schließt auch sämtliche an einzelne Stellenprofile gebundende Datenfelder, Job-IDs und ähnliches ein.
- Verändern Kunden Schnittstellen, Feeds oder die durch sie verbundenen Systeme, schalten diese ab oder weisen diese kundenseitig Mängel auf, die ein fehlerfreies Übertragen von Daten unmöglich machen, ist everbay nicht dazu verpflichtet, Kunden darauf aufmerksam zu machen. everbay ist ferner nicht dazu verpflichtet, Bewerbungen die durch derlei Umstände nicht oder nicht fehlerfrei an Kunden übermittelt wurden, nachzuliefern oder Kampagnen um die Zeit zu verlängern, die Schnittstellen, Feeds und die durch sie verbundenen Systeme offline oder fehlerhaft gewesen sind. everbay ist ferner dazu berechtigt, bei wiederholten Fehlern oder Störungen dieser Art Kunden entstandene Mehraufwände zu berechnen, mindestens jedoch 190,00 EUR pro Fall.
- Unter Umständen speichert everbay Bewerberdaten in eigenen oder angemieteten Systemen zwischen und ab, etwa zur Weiterverarbeitung oder weil Kunden den Recruiting Hub von everbay für ihr Bewerbermanagement nutzen. everbay wird gespeicherte Bewerberdaten nach einem gewissen Zeitraum (in der Regel 6 Monaten) löschen. Dies geschieht automatisiert und ohne dass Kunden im Vorfeld darüber informiert werden müssen. Wollen Kunden Bewerberdaten für ihre Zwecke länger speichern, müssen sie diese in eigene Systeme exportieren.
- Plattformnutzung: meint die Verwendung des Recruiting Hub von everbay („Software as a Service“, „SaaS“). In ihm können Informationen über Recruiting-Kampagnen eingesehen und diese beauftragt, Bewerber nachverfolgt und gemanagt, Kommunikationsmöglichkeiten mit Bewerbern wahrgenommen und Guthaben für Recruiting-Kampagnen und bestimmte Qualifizierungsangebote aufgeladen („Wallet-Funktion“) werden.
- Zur Inanspruchnahme des Recruiting Hub müssen sich Kunden registrieren und ein Unternehmenskonto („Account“, „Konto“) eröffnen. Jedes Unternehmenskonto hat mindestens einen Benutzer. Die Eröffnung eines Accounts oder die Beauftragung von everbay, einen solchen zu eröffnen, darf nur durch einen Bevollmächtigten oder vertretungsberechtigten Angestellten des Unternehmens erfolgen. everbay geht davon aus, dass Mitarbeiter von Kunden, die everbay zur Eröffnung eines solchen Accounts auffordern, auch die entsprechende Befugnis dazu verfügen, und ist nicht verpflichtet, die Legitimität dieser Befugnis im Vorhinein zu überprüfen. Sofern für die Registrierung die Angabe von Daten erforderlich ist, müssen diese wahrheitsgetreu angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden, um eine reibungslose Nutzung sicherzustellen. Der erste Log-in von Kunden in den Recruiting Hub stellt zugleich die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen des Recruiting Hub dar, wie sie in diesen AGB festgehalten sind, sollte die Zustimmung nicht bereits im Vorfeld auf anderem Weg erteilt worden sein.
- everbay steht es frei, jederzeit Merkmale und Funktionalitäten („Features“) des Recruiting Hub ganz oder teilweise und zeitweilig oder andauernd zu ändern, zu ergänzen, zu entfernen oder hinzuzufügen, ohne dass Kunden einen Anspruch auf diese geltend machen können. everbay muss derlei Modifizierungen weder kommunizieren noch dokumentieren. Gleichermaßen steht es everbay frei, für die Nutzung des Recruiting Hub in seiner Gänze oder für einzelne Features ein regelmäßiges Entgelt zu verlangen (Abonnement). Die Umwandlung des Recruiting Hub in eine kostenpflichtige SaaS wird Kunden mindestens 30 Tage im Vorfeld mitgeteilt, sodass diese gegebenenfalls ausreichend Gelegenheit besitzen, im Recruiting Hub gespeicherte Daten zu sichern, sollten sie einer zahlungspflichtigen Nutzung nicht zustimmen wollen.
- Kunden sind für die Sicherheit ihrer Anmeldedaten selbst verantwortlich. Sie werden Benutzernamen und Passwort für den Zugang geheim halten, nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen und bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht dies everbay per E-Mail an service@everbay.de anzeigen. Für den Gebrauch der Kennwörter, Benutzernamen und dergleichen durch unbefugte Dritte wird der Besteller zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten.
- Die im Namen eines Kunden handelnde Person muss durch diesen dazu bevollmächtigt oder vertretungsberechtigt sein. everbay ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Übermittelt die für das Unternehmen handelnde Person die angeforderten Nachweise der Berechtigung zum Anlegen eines Accounts und zum Einstellen von Stellenanzeigen auf der Plattform nicht innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung, kann everbay jederzeit den Account sperren.
- Sofern der Recruiting Hub Kunden die Möglichkeit gibt, ihre Accounts selbst zu gestalten, etwa durch die Benutzung eines Logos, sind diese verpflichtet sicherzustellen, dass sie berechtigt sind, die verwendeten Elemente oder Dateien zu benutzen. Unternehmen müssen zudem sicherstellen, dass diese Elemente und Dateien, die auf der Plattform hochgeladen werden, nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen.
- everbay behält sich das Recht vor, Elemente oder Dateien auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch die Verwendung auf der Plattform gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird.
- everbay ist nicht verpflichtet, Inhalte und Aktivitäten von Kunden auf der Plattform zu überwachen.
- Der Recruiting Hub steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99,00 % im Monatsmittel („SLA“) zur Nutzung zur Verfügung („Systemlaufzeit“). Der Status der Verfügbarkeit ist einsehbar unter https://status.everbay.de/. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht die Plattform deshalb nicht zur Verfügung, wird everbay die Unternehmen hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig per E-Mail informieren. Ausfälle der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf das SLA angerechnet ebensowenig Ausfälle, die everbay nicht zu verantworten hat. everbay ist nicht für netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen der Recruiting Hub aufgrund von technischen oder sonstigen Anlässen, die nicht im Einflussbereich von everbay liegen (z.B. höhere Gewalt, Störungen bei Subunternehmern von everbay, seitens von Kunden zu vertretende Störungen, Störungen aus sicherheitstechnischen Gründen, DDoS/Viren-Attacken, Downtimes aufgrund notwendiger Änderungen aufgrund von Gesetzgebungen oder Rechtsprechungen u.ä.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
- Soweit nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung oder im jeweiligen SaaS-Vertrag vereinbart, schuldet everbay keine weiteren SaaS-Dienste, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen. Weitere Angaben zu den SaaS-Services, z.B. in Prospekten, auf Internetseiten oder im Rahmen von mündlichen Präsentationen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten SaaS-Services, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch in der Produktbeschreibung genannt werden.
§ 3 Grundlagen der Zusammenarbeit
- everbay verpflichtet sich, Kunden im Rahmen des beauftragten Angebots nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen.
- Kunden verpflichten sich, everbay im Rahmen des beauftragten Angebots rechtzeitig und vollumfänglich zu unterstützen (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere zeitnahes Reagieren bei Anfragen, die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der auszuschreibenden Stelle, zusätzlichen Unternehmensinformationen und geeignetem Bildmaterial in digitaler Form.
- everbay behält sich das Recht vor, von Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, abzuändern oder vorzeitig abzubrechen, soweit diese teils oder vollumfänglich gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, die Richtlinien der für die Aussteuerung genutzten sozialen Medien oder gegen die guten Sitten verstoßen („unzulässige Inhalte“) oder es everbay aus anderem Grund nicht möglich sein sollte, diese Aufträge leistungsgerecht auszuführen. Für die Ausübung dieses Rechts ist ein maßgeblicher Anfangsverdacht von everbay ausreichend.
- Sämtliche Kommunikation zwischen potenziellen Bewerbern, den Leads, Usern der genutzten Plattformen und everbay erfolgt ausschließlich im Auftrag der Kunden. Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, anderweitige Qualifizierungen, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Besteller. everbay trifft keine den Bewerber betreffenden Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden. Sind Vor- und/oder Nachqualifizierungsmaßnahmen vereinbart worden, gelten alle Entscheidungen, die everbay Bewerber betreffend trifft, als Entscheidungen des Bestellers.
- Weder everbay noch Kunden beanspruchen Exklusivität für die Art ihrer Zusammenarbeit.
- everbay ist berechtigt, Teile der Angebote durch geeignete, fachkundige Unterauftragnehmer und/oder Drittanbieter erbringen zu lassen. everbay behält sich ferner vor, auf personelle Ressourcen sowie auf technische, fachliche und/oder administrative Unterstützungsleistungen anderer Unternehmen der zurückzugreifen und dementsprechend auftragsbezogene vertrauliche Informationen des Kunden weiterzugeben. Alle solcherart beauftragten Dritte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Unbeschadet dessen verbleibt die Verantwortung für die Erbringung der Angebote in vollem Umfang bei everbay.
- Kunden können everbay werktags telefonisch zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr (MEZ) unter der Nummer unter der Nummer +49 (0)89 125 030 505 (Festnetz-Preis) erreichen oder unter der Mailadresse service@everbay.de. everbay behält es sich vor, Kunden über ein Ticketsystem Support anzubieten. Über dieses System eingereichte Tickets werden werktags binnen 24h beantwortet. Es gilt der Feiertagskalender des Bundeslands Bayern.
- everbay ist es gestattet, Namen und Logo von Kunden als Referenz zu benutzen.
- everbay behält sich das Recht vor, Kunden Guthaben zu gewähren, etwa aus Kulanz oder aus Marketinggründen. Wann immer Zahlungen fällig werden, wird das vorhandene Guthaben zunächst mit den Zahlungen verrechnet und der Restbetrag wird gemäß der jeweiligen Zahlungsmethode des Kunden eingezogen oder in Rechnung gestellt. Das Guthaben hat weder einen monetären Wert (außer für den Kauf von Angeboten gemäß den hier festgelegten AGB) noch einen Tauschwert und ist weder übertragbar noch erstattungs- oder auszahlungsfähig oder für andere Angebote von everbay nutzbar als das, für das es gewährt wurde. Kunden ist es nicht möglich, aus einmal gewährten Guthaben, gleich welcher Art, einen Rechtsanspruch auf künftige oder weitere Guthaben abzuleiten. Sämtliches Guthaben, das Kunden für ein Angebot aus beliebigem Grund gutgeschrieben wurde, verfällt und ist nicht mehr gültig und wirksam, wenn das Guthaben von Anfang mit einer Verfallsfrist („Einlösefrist“) gewährt worden ist, oder wenn das Abonnement, für das ein solches Guthaben gewährt wurde, ausläuft oder gekündigt wird. Kein Guthaben ist länger als zwölf (12) Monate nach Gewährung gültig und verfällt nach Ablauf dieses Zeitraums.
- everbay behält sich das Recht vor, Kunden in Rahmen von Werbeaktionen oder Ähnlichem einmalige oder fortwährende Rabatte oder Sonderkonditionen auf Angebote oder Teile von diesen einzuräumen. Diese Rabatte können auf einzelne Gruppen von Kunden beschränkt sein, ohne dass daraus exkludierten Kundengruppen Ansprüche auf diese Rabatte oder Sonderkonditionen erwachsen. Aus gewährten Rabatten und Sonderkonditionen lässt sich kein Anspruch auf Weitergewährung ableiten.
- Sollten Kunden die Zusammenarbeit mit Auftragsnehmern über AGB, Lieferantenrichtlinien oder ähnliches regeln, so besitzen im Zweifelsfall die hier dargelegten AGB von everbay Vorrang vor den Richtlinien von Kunden. Sofern everbay und Kunden keine gemeinsame Rahmenvereinbarung unterschrieben haben, gilt die Nutzung der Angebote von everbay als implizite Zustimmung zu dieser Vorrangsregelung, auch dann, wenn die Lieferantenrichtlinien von Kunden anderes behaupten.
§ 4 Eigentums- und Urheberrechte und überlassene Materialien
- Alle visuellen Interfaces, Grafiken, Designs, Systeme, Methoden, Informationen, Dienstleistungen, der „Look and Feel“, die Organisation, die Zusammenstellung des Inhalts, der Code, die erhobenen Daten und alle anderen Elemente der Angebote von everbay (zusammenfassend „Materialien“) sind Eigentum von everbay, an dem sich everbay Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
- Von everbay Kunden überlassene Materialien dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, everbay erteilt dazu dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Rechte des Bestellers an seinerseits überlassenen, von everbay benutzten Materialien bleiben davon unberührt. Diese Materialien sind nach Ende der Nutzung des Angebots sofort und ohne weitere Aufforderung zu löschen.
- Mit der Beauftragung bzw. Bestellung bestätigt der Besteller, dass er über sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der von ihm gestellten Unterlagen, Dateien und Daten frei verfügen kann. everbay ist insbesondere berechtigt, die Inhalte in eigenen Datenbanken zu speichern, die Inhalte zu verbreiten, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen und/oder im Rahmen der Veröffentlichung von Inhalten bei Drittanbietern, den Drittanbietern entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen oder zu übertragen. Kunden werden sämtliche Ansprüche Dritter übernehmen und everbay schadlos halten, sollten gegenüber everbay Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Inhalten beruhen, die everbay von Kunden überlassen wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Ansprüche legitim sind oder nicht oder everbay diese Materialien ohne aktives Zutun von Kunden erhalten hat, etwa durch Download von der Website des Bestellers.
- Soweit für die Vermittlung von Recruiting-Kampagnen und anderen Angeboten von everbay erforderlich und auf die genannten Fälle beschränkt, räumen Kunden everbay das Recht ein, Logos zu verändern und derart verändert zu nutzen, dass everbay die Logos vergrößern, verkleinern und/oder Farblogos schwarz/weiß einfärben darf, um Logos anzeigen zu können.
§ 5 Abonnements
- Kunden können Abonnements, also Angebote von everbay bestellen, die fortlaufend sind und sich eigenständig verlängern. Diese Abonnements besitzen Tarifpläne („Abonnementplan“, „Bezahlplan“) mit unterschiedlichen Feature-Paketen. Sofern in einem Bestellformular oder Angebot nichts anderes angegeben ist, werden diese Angebote gemäß dem jeweiligen, unter diesem Bestellformular erworbenen Paket auf Abonnementbasis für die im Bestellformular angegebene Abonnementlaufzeit bereitgestellt.
- Als Gegenleistung für die Bereitstellung dieser Angebote (gegebenenfalls mit Ausnahme von kostenlosen Testversionen) zahlen Kunden an everbay die dafür anfallenden Tarifgebühren, wie sie im jeweiligen Bestellformular angegeben sind („Gebühren“). Sofern nicht anders angegeben, gelten die Gebühren in EUR und sind zuzüglich geltender Umsatzsteuer zu verstehen.
- everbay ist berechtigt, zum Anfang einer jeden Laufzeitverlängerung den Preis für die Tarifpläne nach billigem Ermessen (§315 BGB) nach oben oder unten anzupassen. Eine Preisanhebung von mehr als fünf (5) Prozent ist nur zulässig, wenn sie Kunden so rechtzeitig vorher angekündigt wird, dass diese den Vertrag noch vor Wirksamwerden der Erhöhung regulär auf das Ende des Abonnementzeitraums kündigen können.
- Kunden können diese Angebote upgraden und/oder verbessern, indem sie entweder:
- Benutzer hinzufügen;
- ein Upgrade auf ein höheres Paket durchführen;
- zusätzliche Services, Produkte, Add-Ons, Funktionen oder Funktionalitäten hinzufügen;
- und/oder ein Upgrade auf eine längere Abonnementlaufzeit vornehmen
- (zusammenfassend als „Upgrades“ bezeichnet). Einige Upgrades oder andere Änderungen können als Neukauf betrachtet werden und führen daher zu einem Neustart der Abonnementlaufzeit für alle oder einige der Services, andere wiederum nicht. Dies ist bei den jeweiligen Angeboten und/oder im Bestellformular angegeben. Bei einem Upgrade werden Kunden die entsprechenden zusätzlichen Gebühren zu den aktuell genutzten Tarifen in Rechnung gestellt (sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist), und zwar entweder:
- anteilig für den Rest der aktuellen Abonnementlaufzeit; oder
- wenn die Abonnementlaufzeit neu gestartet wird, werden die vom Kunden bereits gezahlten Gebühren von den neuen upgegradeten Gebühren abgezogen, und die Differenz wird zum Zeitpunkt des Upgrades fällig und zahlbar.
- „Add-Ons“ sind zusätzliche Erweiterungen und/oder zusätzliche Funktionalitäten für die entsprechenden Services für das jeweilige vom Kunden erworbene Paket, die zum Kauf angeboten werden und für die zusätzliche Gebühren anfallen können.
- Abhängig vom genutzten Angebot von everbay kann das Hinzufügen von Benutzern unter bestimmten Voraussetzungen automatisch passieren und das Abonnement entsprechend upgraden. Sofern diese Option gegeben ist und von Kunden nicht deaktiviert wird, erkennen diese an, dass Benutzer innerhalb derselben E-Mail-Domain dem Konto automatisch beitreten können und Benutzer innerhalb des Kontos des Kunden andere Personen einladen können, dem Konto als Benutzer hinzugefügt zu werden („Benutzer hinzufügen“). Jede Änderung der Anzahl der Nutzer innerhalb eines Kontos führt zu einem Neustart der Abonnementlaufzeit für alle oder einen Teil der Services. Kunden werden die entsprechenden zusätzlichen Gebühren der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife in Rechnung gestellt, wobei die bereits gezahlten Gebühren von den neuen zusätzlichen Gebühren abgezogen werden, es sei denn, in einem Bestellformular wurde etwas anderes vereinbart. In diesem Fall werden die Benutzer für den Rest der Abonnementlaufzeit anteilig hinzugefügt. everbay wird Kunden die Erhöhung der Benutzer in Rechnung stellen, es sei denn, es wurde etwas Anderweitiges vereinbart
- Sofern everbay (einschließlich und ohne Beschränkung) nach alleinigem Ermessen zu der Ansicht kommt, dass Kunden und/oder einzelne Benutzer die Angebote von everbay missbrauchen oder sie in einer übermäßigen Weise im Vergleich zu der nach dem alleinigen Ermessen von everbay zu erwartenden Standardnutzung verwenden (z.B. eine übermäßige Anzahl von Gästen, eine übermäßige Verwendung von Automatisierungen usw. ), verfügt everbay über das Recht, die betreffenden Abonnements gemäß einer anderen Preisgestaltung anzubieten und/oder zusätzliche Gebühren oder andere Beschränkungen für das Hochladen, Speichern, Herunterladen und/oder die Nutzung der Angebote aufzuerlegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beschränkungen der Angebote Dritter, des Netzwerkverkehrs und der Bandbreite, Größe und/oder Länge der Inhalte, der Qualität und/oder des Formats der Inhalte, der Quellen der Inhalte, des Volumens der Downloadzeit usw.
- Um sicherzustellen, dass Kunden keine Unterbrechung oder einen Verlust von Diensten erfahren, enthalten Abonnements standardmäßig eine automatische Verlängerungsoption. Dementsprechend verlängern sich Abonnements für die zugrundeliegenden Dienste automatisch nach Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit um denselben Zeitraum wie die ursprüngliche Abonnementlaufzeit und, sofern Kunden nichts anderes mitgeteilt wird, zum gleichen Preis (vorbehaltlich geltender Steueränderungen und unter Ausschluss von Rabatten oder anderen Werbeangeboten, die gegebenenfalls für die erste Abonnementlaufzeit gewährt wurden). Um dies zu verhindern, müssen Kunden ihr Abonnement vor dessen Ablauf und innerhalb der im jeweiligen Abonnementplan angegebenen Frist durch eine Mail an service@everbay.de oder gegebenenfalls in den Kontoeinstellungen kündigen. Falls Kunden ihr Abonnement während der Laufzeit des Abonnements kündigen, verlängert sich das Abonnement nicht um einen weiteren Zeitraum, sondern endet mit Ablauf der ursprünglichen Laufzeit. Kunden erhalten keinerlei Rückerstattungen oder Gutschriften für den gegebenenfalls ungenutzten Zeitraum der Laufzeit des Abonnements.
- Wenn Kunden mit dem ersten Kauf eines Abonnements und ausschließlich damit („Ersterwerb“) nicht zufrieden sind, können sie diesen Ersterwerb des Abonnements durch schriftliche Mitteilung an service@everbay.de innerhalb von 30 Tagen nach dem Ersterwerb („Rückerstattungsfrist“) kündigen. In diesen Fall wird Kunden der anteilige Betrag der ungenutzten und noch nicht verfallenen Gebühren, die Kunden für das gekündigte Abonnement im Voraus bezahlt haben, in derselben Währung rückerstattet, in der ursprünglich bezahlt wurde („Rückerstattung“), es sei denn, geltendes Recht schreibt einen anderen Betrag vor. Die Rückerstattung gilt nur für den Erstkauf und nicht für zusätzliche oder spätere Käufe, Upgrades, Änderungen oder Verlängerungen des Abonnements (selbst wenn diese während des Rückerstattungszeitraums durchgeführt wurden) und auch nicht für Angebote von everbay, die keine Abonnements sind. everbay ist nicht verantwortlich für die Rückerstattung von Differenzen, die durch Wechselkursänderungen oder Gebühren entstehen, die Kunden von Dritten in Rechnung gestellt wurden, wie z.B. Überweisungsgebühren. Nach Ablauf des Erstattungszeitraums sind die Gebühren nicht mehr erstattungsfähig und nicht mehr stornierbar. Soweit gesetzlich zulässig, behält sich everbay das Recht vor, einen Rückerstattungsantrag von Kunden abzulehnen, wenn everbay zu der begründeten Annahme kommt, dass eine Kündigung wider Treu und Glauben oder in einem unrechtmäßigen Versuch erfolgt ist, die Zahlung für tatsächlich erhaltene und genutzte Services zu vermeiden.
- Bestimmte Angebote sind möglicherweise nicht erstattungsfähig. In einem solchen Fall wird everbay solche Angebote als nicht erstattungsfähig kennzeichnen, und Kunden sind nicht berechtigt und everbay ist nicht verpflichtet, diese Angebote zu beenden und eine Rückerstattung zu gewähren.
§ 6 Vergütung, Zahlung und Rechnungsstellung
- Die Vergütung erfolgt gemäß dem geschlossenen Kooperationsvertrag zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
- Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das von everbay benannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Für fortlaufende Zahlungen von SaaS- oder Abonnement-Gebühren ermächtigen Kunden everbay hiermit, diese Gebühren entweder direkt oder über einen Zahlungsabwicklungsservice oder sonstwie verbundene Unternehmen zum Fälligkeitsdatum über die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode abzubuchen oder die Zahlung zum Fälligkeitsdatum anderweitig everbay zu überweisen. Sofern nicht ausdrücklich festgelegt, sind Gebühren nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Rechnungsstellung bei Beauftragung. Das Zahlungsziel beträgt 15 Tage ohne Abzug. Sollte der Besteller ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist von 15 Tagen begleichen, so kommt er automatisch und ohne dass es der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.
- everbay behält sich das Recht vor, im Verzugsfall bestehende Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Everbay behält sich weiter das Recht vor, Gebühren jederzeit nach Mitteilung an den Kunden zu ändern, wenn eine solche Änderung Auswirkungen auf die bestehenden Abonnements von Kunden bei der Erneuerung haben kann. Sollte es everbay nicht gelingen, die von Kunden geschuldeten Gebühren einzutreiben, kann everbay nach eigenem Ermessen den Einzug zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen (everbay ist hierzu aber nicht verpflichtet) und/oder das Konto ohne Vorankündigung aussetzen oder kündigen.
- Falls everbay bei Zahlungen, die durch Einzugsverfahren (auch Kreditkartenabbuchungen u.ä.) beglichen werden, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Ablehnung, Rückbuchung oder sonstige Abweisung einer Abbuchung von fälligen und zahlbaren Gebühren („Rückbuchung“) verzeichnet, wird dies als Verstoß gegen die kundenseitig bestehenden Zahlungsverpflichtungen betrachtet, und die Nutzung der Angebote durch den Kunden kann nach dem Ermessen von everbay ausgesetzt, deaktiviert oder beendet werden. Im Falle einer solchen Aussetzung, Deaktivierung oder Beendigung können Kunden keinen weiteren Zugang zu den Services erhalten, es sei denn, everbay ermöglicht dieses nach eigenem Ermessen, wobei dies vorbehaltlich der vollständigen Zahlung aller anfallenden Gebühren gilt, einschließlich aller Gebühren und Auslagen, die everbay und/oder Drittanbietern für jede erhaltene Rückbuchung entstehen (einschließlich der Bearbeitungs- und Verarbeitungsgebühren und der Gebühren, die dem Zahlungsabwickler entstehen). Dies gilt unbeschadet anderer Rechtsmittel, die für everbay gemäß diesen Bedingungen oder geltendem Recht gelten.
- Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Rechnungen werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im PDF-Format gestellt.
- Kunden sind dafür verantwortlich, everbay mit Beginn des Kooperationsvertrags gültige Stammdaten, inklusive Rechnungsadresse und gegebenenfalls notwendiger weiterer Informationen (Kostenstellen, Organisationskürzel u.ä.) mitzuteilen. Kunden müssen bei Änderung einzelner oder aller diesbezüglichen Informationen everbay unmittelbar und von sich aus diese Änderungen übermitteln. Sollte dies nicht passieren und es in Folge zu Zahlungsverzögerungen aufgrund nicht zustellbarer oder nicht korrekt ausgestellter Rechnungen kommen, gilt als Zahlungsziel das Datum der nicht zustellbaren oder nicht korrekt ausgestellten Rechnung mit gegebenenfalls allen damit verbundenen Konsequenzen eines Zahlungsverzugs.
§ 7 Beendigung, Kündigung, Fortbestand und Aussetzung
- Recruiting-Kampagnen enden automatisch nach der beauftragten Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Sind Qualifizierungsmaßnahmen zusammen mit einer Recruiting-Kampagne beauftragt worden, so sind diese an die Laufzeit der Kampagne gekoppelt. Auch diese bedürfen keiner schriftlichen Kündigung, es sei denn, sie sind in Form eines Abonnements bestellt worden. In diesem Fall laufen sie auch nach dem Ende einer zeitgleich beauftragten Recruiting-Kampagne weiter, und zwar nach den in ihrem Bezahlplan vorgegebenen Maßgaben.
- Kunden können ihr Abonnement beenden, indem sie das Abonnement kündigen und/oder ihr Konto löschen, wobei eine solche Beendigung nicht von der Verpflichtung der Kunden zur Zahlung der anfallenden Gebühren befreit, es sei denn, eine solche Beendigung erfolgt innerhalb der Erstattungsfrist. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden und sofern nicht zwischen Kunden und everbay schriftlich anders vereinbart, wird das Datum des Inkrafttretens einer solchen Kündigung zum Ende der zu diesem Zeitpunkt laufenden Abonnementlaufzeit wirksam, und die Verpflichtung der Kunden zur Zahlung der Gebühren bis zum Ende einer solchen Abonnementlaufzeit bleibt in vollem Umfang bestehen.
- Kunden haben im Kündigungsfall keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren oder von Guthaben, mit der sie ihre Wallet aufgeladen haben.
- Vorbehaltlich des Vorstehenden werden bei einer Kündigung durch Kunden gemäß diesem alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen für die in Anspruch genommenen Abonnements sofort fällig und Kunden haben everbay alle Gebühren unverzüglich zu überweisen, die gemäß diesen AGB zu entrichten sind. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, entbindet die Beendigung oder der Ablauf eines Abonnements Kunden nicht von ihrer Verpflichtung zur Zahlung fälliger Gebühren.
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung von Kunden, ihre Kundendaten vor einer Kündigung oder dem Ablauf eines Abonnements zu exportieren. Für den Fall, dass Kunden ihre Kundendaten nicht vom Konto gelöscht haben, kann everbay diese weiterhin speichern und hosten, bis sie entweder der betreffende Kunde oder everbay nach alleinigem Ermessen löschen. Während dieses Zeitraums können Kunden weiterhin eine eingeschränkte Nutzung der Services vornehmen, ihre Kundendaten zu exportieren („Schreibschutz-Modus”). everbay weist jedoch darauf hin, dass es keinerlei Verpflichtungen gibt, den Zeitraum des Schreibschutz-Modus zu gewähren; dieser kann von everbay jederzeit mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden beendet und damit alle Kundendaten gelöscht werden.
- Kunden erkennen das Vorstehende und ihre alleinige Verantwortung an, ihre Daten vor der Kündigung oder dem Ablauf ihres Abonnements zu exportieren und/oder zu löschen, daher übernimmt everbay in diesem Zusammenhang weder gegenüber den Kunden noch gegenüber einem Benutzer oder Dritten eine Haftung.
- Alle in diesen AGB festgehaltenen Vorgaben, die ihrer Natur nach auch nach einer Beendigung des Kooperationsverhältnis fortbestehen sollen, u.a. aber nicht ausschließlich die zu Kundenverantwortung, Kundendaten, Datenschutz, Verschwiegenheit, Haftungsbeschränkungen, überdauern die Beendigung des Vertragsverhältnisses und bleiben in Übereinstimmung mit ihren geltenden Bestimmungen in Kraft.
- Ohne von den hier aufgeführten Beendigungsrechten abzuweichen, kann everbay sich entscheiden, ein Konto und/oder ein Benutzerprofil (einschließlich des Zugriffs darauf) und/oder Angebote vorübergehend auszusetzen, wenn:
- everbay nach alleinigem Ermessen glaubt, dass Kunden oder Dritte die Angebote in einer Form nutzen, die ein Sicherheitsrisiko darstellt, everbay oder einem Dritten Schaden zufügt und/oder eine Haftung für everbay oder einen Dritten nach sich ziehen kann;
- everbay nach alleinigem Ermessen glaubt, dass Kunden oder Dritte die Angebote unter Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht nutzen;
- die Zahlungsverpflichtungen von Kunden gemäß diesen AGB überfällig sind oder wahrscheinlich überfällig werden;
- Kunden oder einer ihrer Nutzer gegen die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung verstößt.
- Die vorgenannten Aussetzungsrechte gelten zusätzlich zu allen Rechtsmitteln, die everbay gemäß diesen Nutzungsbedingungen und geltendem Recht zur Verfügung stehen.
§ 8 Kündigung aus wichtigem Grund
- Kunden als auch everbay können die jeweiligen Angebote und diese AGB schriftlich kündigen, wenn die jeweils andere Partei entweder in erheblichem Maße gegen diese Bedingungen verstößt und diesen Verstoß, soweit er zu beseitigen ist, nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die nicht verletzende Partei beseitigt, wobei die Maßgabe gilt, dass die Kündigung durch den Kunden nur für die Teilangebote gilt, bei denen der Verstoß aufgetreten ist; oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird und das Verfahren nicht innerhalb von 45 Tagen abgewiesen wird.
- Auch eine Kündigung aus wichtigem Grund befreit Kunden nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitungsvertrag
- Beide Parteien gewährleisten, dass sie alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
- Beide Parteien verpflichten sich, übermittelte Daten vertraulich und im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes des jeweiligen Landes zu nutzen. Eine Verwendung der Daten zu Marktforschungs- und Werbezwecken ist gestattet, soweit dies für die Durchführung der abgeschlossenen Geschäfte und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung erforderlich, gesetzlich zulässig und vom Partner explizit erwünscht ist. Die Vorschriften des Teledienstgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten.
- everbay als Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zu den folgenden Zwecken:
- Kundenverwaltung (Account- und Nutzungsdaten der Nutzer von everbay-Angeboten);
- Kundensupport (Bearbeitung von Supporttickets und -anfragen);
- Produktverbesserung (Analyse des kundenseitigen Nutzungsverhaltens auf dem Recruiting Hub)
- Die Verarbeitung dieser Daten, die everbay als Verantwortlicher verarbeitet, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben, die unter https://everbay.de/datenschutz/ einsehbar ist.
- Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) von Kunden erhoben werden, verpflichtet everbay sich dazu, das vorherige Einverständnis einzuholen, wo diese nicht implizit vorausgesetzt wird, etwa, aber nicht ausschließlich bei der Registrierung für den und der Nutzung des Recruiting Hub). everbay verpflichtet sich dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Kunden haben zuvor darin eingewilligt oder everbay ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen dazu verpflichtet.
- Kunden und ihre Mitarbeiter haben jederzeit das Recht, von everbay über den sie betreffenden Datenbestand vollständig aufgeklärt zu werden und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung der Daten von Kunden.
- everbay weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist eine Haftung von everbay ausgeschlossen.
- Ein Auftragsverarbeitervertrag (im Folgenden „AVV“) ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der AVV von everbay Anwendung findet. Der AVV kann unter folgendem Link eingesehen werden: AVV.
- Sofern Kunden persönliche Daten eines Bewerbers manuell zum System hinzufügen, sind diese verpflichtet, die Zustimmung des Bewerbers zur Datenschutzerklärung selbstständig einzuholen.
- Bewerberdaten, die in Systemen von everbay gespeichert sind, werden von everbay nach einer Frist, die sechs (6) Monate nicht untersteigt und zwölf (12) Monate nicht übersteigt, gelöscht. Kunden erkennen ausdrücklich an, dass everbay auch Bewerberdaten nach dieser Frist löschen kann, die Kunden selbst in die Systeme von everbay hinzugefügt haben. everbay ist nicht verpflichtet, Kunden auf die bevorstehende und/oder erfolgte Löschung von Bewerberdaten hinzuweisen.
§ 10 Künstliche Intelligenz
- Angebote von everbay können die Benutzung von Systemen künstlicher Intelligenz („KI“, „AI“) beinhalten. Unter KI-Systemen seien maschinengestützte Systeme verstanden, die für einen in unterschiedlichem Grad autonomen Betrieb ausgelegt sind und die nach ihrer Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein können und die aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableiten, wie systemische Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Dies schließt auch Generative KI („GenAI“) und sogenannte Large Language Models („LLMs“) ein.
- everbay wird Angebote, in denen KI Anwendung findet, entsprechend kennzeichnen. Sollten KI-Systeme zudem in direkten Kontakt mit Kunden und/oder Leads treten, werden diese KI-Systeme sich als digitale Konstrukte ausweisen bzw. eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
- everbay verwendet KI-Systeme, um Recruiting- und anderweitige HR-Prozesse zu automatisieren. In diesem Zusammenhang wird KI u.a., aber nicht ausschließlich zur Profilanreicherung und/oder -erstellung von Leads eingesetzt. Diese Profilerstellungen oder -anreicherungen werden ausschließlich auf Geheiß und nach Vorgaben von Kunden unternommen. Zu keinem Zeitpunkt werden von everbay eingesetzte KI-Systeme autonome, nicht vorgegebene Entscheidungen zu oder über Leads treffen.
- everbay stellt sicher, dass eingesetzte KI-Systeme eine automatische Aufzeichnung von Vorgängen und Ereignissen („Protokollierung“) während des Betriebs ermöglichen. everbay stellt weiterhin sicher, dass eingesetzte KI-Systeme je nach den von ihnen ausgehenden Risiken – auch mit geeigneten Werkzeugen einer Mensch-Maschine-Schnittstelle – von natürlichen Personen wirksam beaufsichtigt werden können. Diese Maßnahmen müssen den Personen, denen die menschliche Aufsicht übertragen wurde, je nach den Umständen Folgendes ermöglichen:
- die relevanten Fähigkeiten und Grenzen des KI-Systems zu kennen und vollständig zu verstehen und seinen Betrieb ordnungsgemäß zu überwachen, damit Anzeichen von Anomalien, Fehlfunktionen und unerwarteter Leistung so bald wie möglich erkannt und behoben werden können;
- sich einer möglichen Neigung zu einem automatischen oder übermäßigen Vertrauen in das von einem KI-System hervorgebrachte Ergebnis („Automatisierungsbias“) bewusst zu bleiben, insbesondere wenn das KI-System Informationen oder Empfehlungen ausgibt, auf deren Grundlage natürliche Personen Entscheidungen treffen;
- die Ergebnisse des KI-Systems richtig zu interpretieren, wobei insbesondere die Merkmale des Systems und die vorhandenen Interpretationswerkzeuge und -methoden zu berücksichtigen sind;
- in einer bestimmten Situation zu beschließen, das KI-System nicht zu verwenden oder das Ergebnis des KI-Systems anderweitig außer Acht zu lassen, außer Kraft zu setzen oder rückgängig zu machen;
- in den Betrieb des KI-Systems einzugreifen oder den Systembetrieb mit einer „Stopptaste“ oder einem ähnlichen Verfahren zu unterbrechen.
- everbay folgt den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) und setzt diese gemäß den dort beschriebenen Vorgaben und Zeitrahmen um.
§ 11 Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte von Kunden setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind.
- Mängelanzeigen müssen alle dem Kunden vorliegenden Informationen enthalten, die zur Identifikation, Reproduktion, Analyse und Behebung des Mangels durch everbay erforderlich sind. Weiterhin werden Kunden everbay bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich in zumutbarer Weise unterstützen. Mängelanzeigen sind stets schriftlich zu entrichten, wobei eine Mail an service@everbay.de genügt.
- Für kostenlose Leistungen leistet everbay Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit nicht in den Angeboten von everbay ausdrücklich abweichend vereinbart, leistet everbay für Mängel bei der Bereitstellung der Leistungen im Übrigen Gewähr nach nachfolgenden Maßgaben.
- Als Mangel gilt eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionalität der Angebote, lediglich unwesentliche Einschränkungen gelten dem gegenüber als vertragsgemäß. Fehlerhafter Output ist ausdrücklich kein Mangel im Sinne dieser Bestimmungen.
- Sind die von everbay zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird everbay innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlich übermittelten Mängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen.
- Beim Einsatz von Software Dritter, die everbay zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. everbay ist ausdrücklich nicht verantwortlich für die Beseitigung von Mängeln, die von everbay technisch nicht beseitigt werden können oder rechtlich dürfen.
- Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen Kunden aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Angebote von everbay vertragsgemäß zu nutzen.
- Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die everbay zu vertreten hat, auch innerhalb einer von betroffenen Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist fehl, können Kunden die vereinbarte Vergütung um einen an gemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden Preises beschränkt.
- Erreicht die Minderung nach den hier festgelegten Bestimmungen in zwei (2) aufeinander folgenden Monaten oder in zwei (2) Monaten eines Quartals den in diesen AGB genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
§ 12 Haftung und Freistellung
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet everbay nur für vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Benutzer aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Andere Ansprüche von Unternehmen sind ausgeschlossen. Im Übrigen haftet everbay nach Maßgabe dieser AGB.
- everbay haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, der auch nicht erfolgreiche Recruiting-Bemühungen einschließt, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.
- Kunden sind sich darüber bewusst, dass KI-Systeme keine absolute Fehlerfreiheit aufweisen und daher Ergebnisse liefern können, die vom gewünschten Ergebnis abweichen. Hierzu zählen etwa, aber nicht ausschließlich Mehrdeutigkeiten in Text und Sprache, irrige Interpretationen und Klassifizierungen von Eingaben, Outputs, die von trainierten Modellen abweichen und/oder Daten falsch zusammensetzen. Die Inhalte und Informationen, die von KI-Systemen von everbay generiert werden, basieren auf Algorithmen und Datensätzen, die durch maschinelles Lernen trainiert wurden. Trotz sorgfältiger Entwicklung und regelmäßiger Aktualisierungen können Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Informationen auftreten. everbay übernimmt keine Garantie dafür, dass die durch KI-Systeme generierten Inhalte korrekt, vollständig oder fehlerfrei sind. everbay übernimmt zudem keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aus der Nutzung der generierten Inhalte entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
- Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
- Die Haftung gemäß dieser AGB ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust (einschließlich des Verlusts von Kundeninhalten) sind auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch Kunden angefallen wäre.
- Eine Haftung für Schäden wegen eines bereits zu Vertragsschluss bestehenden Mangels gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
- Für kostenlose Leistungen haftet everbay nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die hier festgelegten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von everbay, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet everbay bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich Kunden deswegen regelmäßig verlassen dürfen.
- Eine weitergehende Haftung von everbay ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB (analog) ausgeschlossen.
- Kunden stellen everbay von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer der Plattform, oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen everbay wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Unternehmen auf der Plattform eingestellten Inhalte geltend machen. Kunden übernehmen alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die everbay aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den entsprechenden Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von everbay bleiben unberührt.
- Sowohl everbay wie auch der Auftraggeber sind bemüht, die Verfügbarkeit ihrer Systeme 24 Stunden am Tag aufrecht zu erhalten. Für Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder systembedingten Ausfällen von Drittanbietern ist eine Haftung jeweils ausgeschlossen. Ansonsten gelten die in diesen AGB beschriebenen Verantwortlichkeiten in Hinblick auf Systemlaufzeit und SLA.
- Beide Seiten vereinbaren Stillschweigen über die in diesem Vertrag geschlossene Kooperation, ihre Einzelheiten und über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Einblicke in die Geschäftspraktiken des jeweils anderen. Diese Vertraulichkeit gilt auch für die Zeit nach einer Beendigung der Zusammenarbeit.
- Kunden werden everbay (einschließlich verbundener Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter) freistellen und schadlos halten von
- sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von behaupteten Verletzungen des geistigen Eigentums durch die Nutzung der Software durch den Kunden entstehen;
- sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von behaupteten Verletzungen von Gewährleistungen oder Garantien oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen aus diesem Vertrag entstehen;
- sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von behaupteten Verletzungen des KI-VO oder anderer regulatorischer Vorgaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden entstehen.
- Die Verpflichtung, everbay freizustellen, gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem schuldhaften Verhalten von everbay beruht.
- Eine Freistellungsverpflichtung aus diesem Vertrag entsteht nur, wenn:
- dem Kunden die unmittelbare und vollständige Kontrolle über den freigestellten Anspruch eingeräumt wird und
- everbay auf Kosten des Kunden mitwirkt und die Durchführung des Anspruchs nicht wesentlich beeinträchtigt.
§ 13 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- everbay und Kunden verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei, die entweder auf Grund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse zu behandeln, ausschließlich zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen, und Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Die empfangende Partei wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff oder unbefugte Offenlegung Vertraulicher Informationen zu verhindern. Die Mitarbeiter der empfangenden Partei sowie sonstige von ihr beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.
- Die empfangende Partei ist berechtigt, die ihr zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
- Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon unverzüglich schriftlich informieren, wobei eine Mail an service@everbay.de ausreicht. Die empfangende Partei hat weiterhin die offenlegende Partei in ihren Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.
- Geheimhaltungspflichten gelten nicht, soweit vertrauliche Informationen der empfangenden Partei schon vor der Offenlegung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden oder hinsichtlich vertraulicher Informationen, die von der empfangenden Partei ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei selbst entwickelt wurden oder die der empfangenden Partei durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich die empfangende Partei auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat sie sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.
- Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von drei (3) Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Insbesondere sind etwaige Geschäftsgeheimnisse so lange vertraulich zu behandeln, wie es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt.
- Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen der offenlegenden Partei unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Die offenlegende Partei kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von der empfangenden Partei schriftlich bestätigt wird. Dies gilt nur so weit, dass dies die vertragskonforme Nutzung bzw. Erbringung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.
- Die vorstehenden Regelungen begründen keinerlei immaterialgüterrechtliche Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumte Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 14 Sonstiges und salvatorische Klausel
- Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.
- Alle Änderungen und/oder Abweichungen von diesen AGB oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
- Kunden können gegen Forderungen von everbay nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zum jeweils betroffenen Anspruch steht.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von everbay, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- everbay hat das Recht, diese AGB einseitig zu aktualisieren, zu ergänzen und abzuändern. Die neuen AGB gelten fortan auch für bestehende Vertragsverhältnisse, sofern die Hauptleistungspflichten unverändert bleiben und lediglich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wiederhergestellt wird, Lücken geschlossen werden oder Handlungsbedarf aufgrund bislang nicht abgedeckter Angebote, Teile von Angeboten oder gesetzlicher Änderungen besteht. Kunden werden sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommen Kunden die neuen AGB zugesandt. Sie sind berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Unterlassen Kunden einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird everbay Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich
- Ein Schweigen auf diese Änderungen hin gilt als Zustimmung.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.