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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand Oktober 2023

Die everbay GmbH bietet digitale Lösungen für Personalsuche und Recruiting an. Die nachfolgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen everbay und ihren Kunden. 

§ 1 Art des Vertrags und Geltungsbereich
  1. everbay und Besteller schließen einen Kooperationsvertrag, bei dem es sich um einen Dienstvertrag gemäß §611 BGB handelt.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen beiden Parteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesem hier festgehaltenen Kooperationsvertrag. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Leistungsbeschreibung und -umfang
  1. Das Angebot von everbay beinhaltet Recruiting-Lösungen. Mittels digitaler Technologien, Tools und Ansätzen werden passende Bewerber (im Folgenden auch Leads genannt) gefunden, angesprochen, in Bewerbungsprozesse eingebunden und gemanagt.
  2. Die Leistungen von everbay dienen u.a., aber nicht ausschließlich der Verbreitung von performance-optimierten Stellenanzeigen und Bewerbungsfunnels auf Social-Media-Kanälen und der Generierung von Bewerberprofilen für ausgeschriebene Stellenanzeigen sowie des Handling ebenjener generierten Leads. Dies geschieht u.a., aber nicht ausschließlich mittels gezieltem Targeting und Re-Targeting potentieller aktiver und passiver Bewerber, sowie der Bereitstellung optimierter Bewerbungs- und Managementlösungen für Computer, Smartphones, Tablets und ähnlicher Devices.
  3. Die Aussteuerung dieser Stellenanzeigen und Bewerbungsfunnels erfolgt ausschließlich über die Accounts von everbay.
§ 3 Leistungsbeginn und -dauer
  1. Die Erbringung der Leistung erfolgt pro Kampagne und nach Beauftragung. Sie beginnt mit der Erstellung der Stellenanzeigen und Bewerberfunnels und endet mit der Übermittlung aller im Kampagnenzeitraum generierter Bewerber. Eine Kampagne dauert in aller Regel 30 Tage ab Live-Schaltung.
§ 4 Grundlagen der Zusammenarbeit
  1. everbay verpflichtet sich, den Besteller nach bestem Wissen und Gewissen bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen.
  2. Der Besteller verpflichtet sich, den Dienstleister bei seinen Aktivitäten rechtzeitig und vollumfänglich zu unterstützen (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere zeitnahes Reagieren bei Anfragen, die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der auszuschreibenden Stelle, zusätzlichen Unternehmensinformationen und geeignetem Bildmaterial in digitaler Form.
  3. everbay behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, abzuändern oder vorzeitig abzubrechen, soweit diese teils oder vollumfänglich gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter, die Richtlinien der für die Aussteuerung genutzten sozialen Medien oder gegen die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“).
  4. Sämtliche Kommunikation zwischen potentiellen Bewerbern, den Leads und everbay erfolgt ausschließlich im Auftrag des Bestellers. Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art, sowie Zu- und Absagen von Jobinteressenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Besteller. everbay trifft keine den Bewerber betreffenden Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden. Sind Vorqualifizierungsmaßnahmen vereinbart worden, gelten alle Entscheidungen, die everbay Bewerber betreffend trifft, als Entscheidungen des Bestellers.
  5. Sollten dem Besteller Zugangsdaten und Log-ins zur Verfügung gestellt werden, gehen damit Sorgfaltspflichten einher: Der Besteller ist verpflichtet,  bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, größtmögliche Sorgfalt an den Tag zu legen und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die die Nutzung durch unbefugte Dritte verhindert. Für den Gebrauch der Kennwörter, Benutzernamen und dergleichen durch unbefugte Dritte wird der Besteller zur Verantwortung gezogen, falls er nicht nachhaltig darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Besteller ist verpflichtet, everbay unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren.
  6. Weder everbay noch der Auftraggeber beanspruchen Exklusivität für die Art ihrer Zusammenarbeit.
  7. everbay ist es gestattet, Namen und Logo des Bestellers als Referenz zu benutzen.
§ 5 Vergütung, Zahlung und Rechnungsstellung
  1. Die Vergütung erfolgt gemäß der im Angebot kalkulierten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  2. Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das angebotsseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Rechnungsstellung bei Beauftragung. Das Zahlungsziel beträgt 15 Tage ohne Abzug. Sollte der Besteller ausstehende Zahlungen nicht innerhalb der gesetzten Frist von 15 Tagen begleichen, so kommt er automatisch und ohne dass es der Stellung einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf in Zahlungsverzug.
  4. everbay behält sich das Recht vor, im Verzugsfall bestehende Leistungen solange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist.
  5. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Rechnungen werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im PDF-Format gestellt.
§ 6 Überlassene Materialien und Urheberrechte
  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – sowie an allen digitalen Konstrukten wie etwa Landingpages, Stellenanzeigen, Bewerberfunnels, Dashboards, Kanban Boards etc. behält sich everbay Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Materialien dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, everbay erteilt dazu dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Rechte des Bestellers an seinerseits überlassenen, von everbay benutzten Materialien bleiben davon unberührt. Diese Materialien sind nach Ende des Angebots sofort und ohne weitere Aufforderung zu löschen.
  2. Mit der Beauftragung bzw. Bestellung bestätigt der Besteller, dass er über sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der von ihm gestellten Unterlagen, Dateien und Daten frei verfügen kann.
 § 7 Datenschutz
  1. Beide Parteien gewährleisten, dass sie alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
  2. Beide Parteien verpflichten sich, übermittelte Daten vertraulich und im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes des jeweiligen Landes zu nutzen. Eine Verwendung der Daten zu Marktforschungs- und Werbezwecken ist gestattet, soweit dies für die Durchführung der abgeschlossenen Geschäfte und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung erforderlich, gesetzlich zulässig und vom Partner explizit erwünscht ist. Die Vorschriften des Teledienstgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten.
  3. Der Besteller akzeptiert den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag des Dienstleisters.
§ 8 Auftragsverarbeitervertrag

Ein Auftragsverarbeitervertrag (im Folgenden „AVV“) ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der AVV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der AVV Anwendung findet. Der AVV kann unter folgendem Link eingesehen werden: AVV.

 § 9 Haftung, Gewährleistung und Vertraulichkeit
  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
  3. Sowohl everbay wie auch der Auftraggeber sind bemüht, die Verfügbarkeit ihrer Systeme 24 Stunden am Tag aufrecht zu erhalten. Für Ausfallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder systembedingten Ausfällen von Drittanbietern ist eine Haftung jeweils ausgeschlossen.
  4. Beide Seiten vereinbaren Stillschweigen über die in diesem Vertrag geschlossene Kooperation, ihre Einzelheiten und über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Einblicke in die Geschäftspraktiken des jeweils anderen. Diese Vertraulichkeit gilt auch für die Zeit nach einer Beendigung der Zusammenarbeit. 
§ 10 Sonstiges und salvatorische Klausel
  1. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von everbay, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. everbay hat das Recht, diese AGB einseitig zu aktualisieren, zu ergänzen und abzuändern. Die neuen AGB gelten fortan auch für bestehende Vertragsverhältnisse, sofern die Hauptleistungspflichten unverändert bleiben und lediglich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wiederhergestellt wird, Lücken geschlossen werden oder Handlungsbedarf aufgrund gesetzlicher Änderungen besteht. Ein Schweigen auf diese Änderungen hin gilt als Zustimmung.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.